Errichtung zweier Leuchttürme


Katastrophenschutzleuchttürme sollen in bevölkerungsschutzrelevanten Notfällen, wie im Falle eines großflächigen und langanhaltenden Stromausfalls, als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung dienen. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dort Informationen zur Schadenslage. „An diesen Sammelstellen wird im Notfall Erste Hilfe geleistet und eine Trinkwassernotversorgung angeboten. Auch die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, sowie die Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, zeichnen die Leuchttürme aus“, erklärt Arne Knospe, Fachbereichsleiter Hochbau, Gebäudemanagement und Bauhof in der Gemeinde Neuenhagen.

Der Fachbereich errichtet und betreibt in Zukunft einen Leuchtturm in Bollensdorf in der Grundschule am Schwanenteich in der Dorfstraße und einen Leuchtturm in der Sporthalle auf dem im Bau befindlichen Schulcampus Gruscheweg.

Jeder Leuchtturm muss auch eine Netzersatzanlage (NEA), eine Betankungsmöglichkeit für die NEA, eine Heizmöglichkeit, eine Möglichkeit zur Erwärmung von Nahrung, Sitzgelegenheiten, Kommunikationsmöglichkeiten, sanitäre Anlagen sowie Informationsmöglichkeiten und Lademöglichkeiten für mitgebrachte Kommunikationsgeräte wie Mobiltelefone und Laptops vorhalten, teilt das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) mit.

Die Ausstattung und technische Realisierung sind gemeinsam mit dem Träger des Brandschutzes für das vierte Quartal 2024 vorgesehen, um dies anschließend der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Finanzierung erfolgt größtenteils, über den Landkreis Märkisch-Oderland und das Land Brandenburg. Weiterhin wird die Gemeinde perspektivisch ein dauerhaftes zentrales Katastrophenschutzlager einrichten. Hierzu werden mehrere Standorte geprüft.