Genehmigung für Waschbärenjagd vereinfacht


Im laufenden Jahr sind durch die vier ehrenamtlichen Stadtjäger zahlreiche Waschbären im Gemeindegebiet entnommen worden, so heißt es offiziell in der Jägersprache. Einige Tiere hatten mit der Krankheit Staupe auch ein äußerst unansehnliches Erscheinungsbild. Der MDR berichtete jüngst, dass Forscher des Senckenberg-Institutes vor gesundheitlichen Gefahren durch Waschbär-Kot für Nutz- und Haustiere, sowie für Menschen Kleinkind-Alter warnen, da der Waschbärkot Eier des Waschbärspulwurms enthalten kann. Waschbären sind keine niedlichen Haustiere, sondern eine invasive Art die sich bei falsch verstandener Tierliebe oder unabsichtlicher Fütterung (etwa Essenreste auf dem Kompost) ausbreiten.

Dann fühlen sich die Tiere in ihrer Umgebung wohl, zerstören Rasenflächen und versuchen im schlimmsten Fall durch Dachziegel in Gebäude einzudringen. Sollten die ungebetenen Gäste derartigen Ärger machen, war in der Vergangenheit eine Jagdgenehmigung bei der Unteren Jagdbehörde in Seelow einzuholen. Dieser kostenpflichtige und umständliche Prozess soll ab dem kommenden Jahr wesentlich bürgerfreundlicher ablaufen. Hierzu haben sich Bürgermeister Ansgar Scharnke und der Fachgruppenleiter Ordnungswesen im Rathaus Neuenhagen, Andre Kirschner, mit Vertretern des Landkreises Märkisch-Oderland und den Stadtjägern der Gemeinde Anfang Dezember ausgetauscht.

Ergebnis: Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 soll den Neuenhagenern der Gang zur Jagdbehörde des Landkreises und auch die Kosten für die Bearbeitung des Formulars erspart bleiben. „Die Bestätigung für das neue und vor allem einfachere Verfahren sollen wir noch in diesem Jahr erhalten“, erklärt Andre Kirschner. Die Gemeinde erteilt dann den Stadtjägern auf ordnungsrechtlicher Grundlage eine entsprechende Erlaubnis, Waschbären im so genannten befriedeten Bezirk mit Lebendfallen einzufangen und an geeigneter Stelle zu erlegen. In der Praxis ruft der Bürger mit einem Waschbärproblem in der Gemeindeverwaltung unter der 03342/245 330 bzw. 333 an. Daraufhin werden die Kontaktdaten der Stadtjäger mitgeteilt, die sich dann mit den Betroffenen in Verbindung setzen und gegebenenfalls zu veranlassende Maßnahmen einleiten. Wichtig: Waschbären stehen zwar nicht unter Naturschutz und es ist auch keine Schonzeit für Waschbären festgelegt. Dennoch dürfen Elterntiere, die für die notwendige Aufzucht der Jungtiere verantwortlich sind, in den Setz- und Brutzeiten nach § 22 Bundesjagdgesetz bis zum Selbständig werden der Jungtiere nicht bejagt werden.

Die Gemeindeverwaltung erinnert in diesem Zusammenhang noch einmal daran, dass das private Jagen von Wildtieren mittels Fallen oder anderen Hilfsmitteln nicht gestattet ist und gemäß § 292 StGB strafrechtlich verfolgt werden kann. Doch die Neuenhagener müssen dieser Ausbreitung nicht einfach zusehen. Neben der möglichen Entnahme von Waschbären ist jedoch Sicherung des eigenen Grundstückes von besonderer Bedeutung. Die Gemeinde sowie der Nabu empfehlen folgende Maßnahmen:

  • schneiden Sie Bäume und Sträucher, die an oder über das Dach reichen, großzügig zurück (Baumschutzrecht beachten),
  • bringen Sie glatte Blechmanschetten (1 m hoch, 1 m breit) über den Fallrohren der Regenrinne an,
  • lassen Sie ein starkes Metallgitter auf dem Schornstein anbringen,
  • verschließen Sie mögliche Einstiege konsequent und mit soliden Baumaterialien,
  • verschließen Sie nachts die Katzenklappe,
  • bewahren Sie Mülltonnen und Abfälle unzugänglich auf oder sichern Sie Behältnisse mit starken Spanngummis,
  • stellen Sie die Mülltonnen nach Möglichkeit mindestens einen halben Meter von Zäunen, Mauern und Zweigen entfernt auf,
  • werfen Sie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Brot und Obst nicht auf den Kompost, Garten- und Gemüsereste sind hingegen unproblematisch,
  • hinterlassen Sie keine Nahrungsreste in öffentlichen Papierkörben,
  • Futter für Haustiere nicht über Nacht im Garten oder auf der Terrasse belassen.