Kita-Kostenbeiträge: Entlastungsmaßnahmen gelten unbefristet weiter


Gute Nachrichten für Neuenhagener Eltern mit Kita-Kindern. Am 12. Dezember 2024 hat der Landtag beschlossen, dass alle seit dem 1. Januar 2023 eingeführten Entlastungsmaßnahmen unbefristet weiter gelten und nicht zum 31. Dezember 2024 auslaufen. Damit gilt für die Kita-Kostenbeiträge weiterhin folgendes:

1.           Die Kita-Kostenbeitragssatzung gilt weiterhin, allerdings hat die Tabelle unter Punkt 2 bis zu einem Einkommen von 55.000 € netto Vorrang, wenn die Eltern dadurch bessergestellt sind.

2.           Für Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen bis 55.000 Euro werden pro Kind und Monat für denselben Zeitraum die Kita-Kostenbeiträge auf folgende Maximalbeiträge begrenzt:

Einkommen in €

Krippe

(0 bis zum vollendeten dritten Lebens-jahr)

Hort

pro Jahr

pro Monat

bis

6 h

bis

7 h

Bis

8 h

Bis

9 h

über  9 h

Betreuungsumfang irrelevant

bis

35.000,00

bis

2.916,67

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

bis

40.000,00

bis

3.333,33

48 €

54 €

60 €

66 €

72 €

40 €

bis

45.000,00

bis

3.750,00

80 €

90 €

100 €

110 €

120 €

45 €

bis

50.000,00

bis

4.166,67

120 €

135 €

150 €

165 €

180 €

55 €

bis

55.000,00

bis

4.583,33

168 €

189 €

210 €

231 €

252 €

70 €

3.           Ab einem Einkommen von 55.000 € netto werden die Eltern nicht durch das Land entlastet und müssen die Beiträge aus der Kita-Kostenbeitragssatzung entrichten.

4.           Kinder Im Alter von 3 (ab dem vollendeten dritten Lebensjahr) bis zur Einschulung sind natürlich weiterhin beitragsfrei.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Wormuth oder Herrn Wohlgemuth (03342 245-521/-522).


Foto: Landtag Brandenburg/Stefan Gloede