Neue Öffnungszeiten ab 1. Februar 2025


Gemäß Brandenburger Kita-Gesetz sollen Kindertagesstätten bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind. Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt nach Anhörung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann. 

In der Kindertagesstätte „Am Schäferplatz“ ist festzustellen, dass es zurückliegend einen stetig geringeren Betreuungsbedarf der Familien gibt. Dies wurde anhand der Kinder-Anwesenheitslisten deutlich erkennbar und lässt darauf schließen, dass der Bedarf für ein Betreuungsangebot zwischen 17 und 18 Uhr nicht gegeben ist. Nach der Erhebung des Betreuungsbedarfs wurde der Vorschlag im Kita-Ausschuss beschlossen. Weiterhin erfolgte dazu die Anhörung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde, Frau Butter, die dem Vorschlag zustimmte. 

Deshalb legt die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, als Träger fest, die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte „Am Schäferplatz“ ab dem 1. Februar 2025 dauerhaft von ursprünglich 6 bis 18 Uhr auf 6 bis 17 Uhr herabzusetzen, mit der Option für die Eltern Betreuungsbedarf zwischen 17 bis 18 Uhr eine Woche vorab der Einrichtung mitzuteilen und diesen Bedarf durch flexible Öffnung der Einrichtung abzudecken.