Erinnerung für Selbstzahler


Zum 15. Februar 2024 werden folgende öffentliche Abgaben – jeweils die 1. Rate für das Jahr 2024 – fällig: Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr, Zweitwohnungssteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer.  Ebenso ist die Vorauszahlung Gewerbesteuer (1.Rate für das Jahr 2024) fällig. Dabei haben die bestehenden Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr ihre Gültigkeit, sofern keine neuen Bescheide ergangen sind. Somit werden keine separaten Zahlungsaufforderungen von der Gemeindekasse verschickt. KITA-Entgelte, das heißt Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. 

Bargeldlose Zahlungen können grundsätzlich auf folgende Konten erfolgen:

Sparkasse Märkisch-Oderland:   IBAN: DE31 1705 4040 2308 1411 42

Deutsche Kreditbank AG:             IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31

Berliner Volksbank e.G.:               IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00

Bitte überweisen Sie auf der Grundlage des aktuellen Abgabenbescheides und geben als Referenz immer das gültige Kassenzeichen an. Um etwa Mahngebühren zu vermeiden, wird die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren empfohlen.