Radweg nach Altlandsberg, Stellplatzsatzung und Co.


In der ersten Gemeindevertretersitzung des Jahres 2024 wurden am 12. Februar Entscheidungen für die Entwicklung der Gemeinde getroffen. So bekam der Bürgermeister einen Prüfauftrag, ob der Sankt-Georgs-Weg in der Prioritätenliste im Rahmen der Straßenausbaumaßnahmen der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin vorgezogen werden kann.

Ein weiteres Verkehrsthema betrifft den sicheren Transfer für Schüler nach Altlandsberg. Im einstimmig beschlossenen Antrag heißt es: „Seit dem Schuljahr 2023/24 müssen aufgrund des Mangels an ausreichenden Kapazitäten von freien Schulplätzen in der Gemeinde Neuenhagen ca. 200 Schüler der Klassenstufen sechs bis zehn aus Neuenhagen-Süd zum Unterricht in die neue Schule nach Altlandsberg fahren.“ Nun soll Neuenhagen mit der Gemeindeverwaltung Altlandsberg umgehend Gespräche zur Sanierung beziehungsweise zum Ausbau eines Fahrradweges von Neuenhagen nach Altlandsberg-Nord zu führen. Die Gemeindevertreter wünschen sich eine schnelle Lösung. So soll bereits für das laufende Schuljahr 2023/24 der vorhandene Weg, der als Fahrradweg geeignet ist, auf Neuenhagener Gebiet im Bereich der alten Mülldeponie und zwischen der Siedlung Wiesengrund und der Umgehungsstraße nach Altlandsberg noch in diesem Frühjahr instandgesetzt werden, heißt es im Beschlusstext.

Auch der Antrag „Sicher und bequem unterwegs — Radrouten für Neuenhagen“ bekam volle Zustimmung von den Kommunalpolitikern. Es wurde beschlossen, sukzessive ein Konzept zu erarbeiten, das Radrouten auf Basis von vorhandenen Radstraßen, Radwegen oder ausgewählten geeigneten Straßen in Neuenhagen mit Zielpunkten in Neuenhagen ausweist. Dabei sollen auch die Verbindungen zu den Nachbargemeinden mitgedacht werden, um Schul- und Alltagsradverkehr sicher und komfortabel zu gestalten sowie Durchfahrverbindungen durch die Gemeinde zu ermöglichen.

Ebenso wurde der ruhende Verkehr erörtert. Die Gemeindevertretung hat die Auslegung der Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen. Diese kann inklusive der Anlagen ab dem 1. März 2024 bis einschließlich 2. April 2024 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus im Foyer im Erdgeschoss des Neubaus während der Dienststunden (Mo., Mi. 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Di. 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr Do. 8.00 Uhr bis 17:00 Uhr und Fr. 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) eingesehen werden.

Des Weiteren wurde der Bürgermeister mehrheitlich beauftragt, den aktuellen Bestand an Ferienwohnungen in Neuenhagen zu eruieren. Ein positives Votum bekam auch der Beschluss für die Idee Wasser zurückzuhalten. So soll die Gemeindeverwaltung mit dem Eigentümer und den Pächtern der betreffenden Flurstücke am Grusche-Graben in Verhandlung treten, um östlich der Autobahn und vor Einbindung des Grabens in das Neuenhagener Mühlenfließ ein Wasserbecken anzulegen. Dieses etwa 20x40 Meter angestrebte Becken soll überwiegend dem Rückhalt von Regenwasser in der Landschaft dienen und gleichzeitig eine möglichst vielfältige Biotopfunktion in diesem Bereich mit übernehmen. Auch der Bericht zur Lärmaktionsplanung – Stufe 4 wurde beschlossen, damit dieser an das Landesamt für Umwelt fristgerecht abgegeben werden kann.