Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat in der Sitzung am 12.02.2024 den Entwurf zur Satzung über die Herstellung und Ablöse von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei der Errichtung und wesentlichen Änderung baulicher oder anderer Anlagen (Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung) für das Gebiet der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 87 Abs. 8 Satz 3 Brandenburgische Bauordnung in der Zeit vom 01.03.2024 bis zum 02.04.2024 öffentlich auszulegen.

Zu diesem Entwurf der Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung haben die Bürgerinnen und Bürger bis zum 02.04.2024 die Möglichkeit, Hinweise zu geben und Stellung zu nehmen. Hinweise sind schriftlich an die Gemeindeverwaltung Neuenhagen bei Berlin per Post (Am Rathaus 1, 15366 Neuenhagen bei Berlin) oder per E-Mail (Bauplanung@neuenhagen-bei-berlin.de) zu richten.

Die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung kann einschließlich der Anlagen ab dem 01. März 2024 bis einschließlich 02. April 2024 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, Am Rathaus 1, Foyer im Erdgeschoss des Neubaus während der Dienststunden

Mo., Mi. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

Di. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Do. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr,

Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden. Jedermann kann die Satzung und ihre Anlagen einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.