Kita-Kostenbeiträge für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt entfallen


Ab dem 1. August 2024 gelten die neuen Regelungen zur einkommensunabhängigen Elternbeitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren, wie sie in § 17a des Kindertagesstättengesetzes des Landen Brandenburg (KitaG) festgeschrieben sind.

Danach darf für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem Kita-Jahr 2024/2025 für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult wurden, kein Elternbeitrag erhoben werden.

"Alle Eltern von Kindern in diesem Alter, die dadurch nun neu keine Elternbeiträge mehr entrichten müssen, erhalten im August einen neuen Bescheid und müssen somit nur noch die Essengeldpauschale entrichten. Da in Neuenhagen bei Berlin die Beträge immer am Ende des Monats fällig werden, wirkt sich die Änderung zum Ende des Monats August aus. Wir bitten alle Eltern mit Daueraufträgen, diese entsprechend anzupassen.", teilt Gunter Kirst, Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Einrichtungen, mit.