Gemäß § 9 Brandenburger Kita-Gesetz sollen Kindertagesstätten bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind. Die Festlegung der Öffnungszeiten erfolgt nach Abstimmung im Kita-Ausschuss und nach der Anhörung der Beauftragten für die Gleichstellung von Frau und Mann.
Im Hort Haus der Begegnungen Bollensdorf ist festzustellen, dass es zurückliegend einen stetig geringeren Betreuungsbedarf der Familien in den Randzeiten gibt. Dies wurde anhand der Kinder-Anwesenheitslisten, die über fast 6 Monate geführt wurden, deutlich erkennbar und lässt darauf schließen, dass der Bedarf für ein Betreuungsangebot zwischen 17 und 18 Uhr nicht gegeben ist. Nach der Erhebung des Betreuungsbedarfs wurde der Vorschlag, die Öffnungszeiten für das Haus der Begegnungen Bollensdorf auf 17 Uhr zu begrenzen, im Kita-Ausschuss beschlossen. Weiterhin erfolgte dazu die Anhörung der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde, die dem Vorschlag zustimmte.
Deshalb legt die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, als Träger fest, die Öffnungszeiten für den Hort Haus der Begegnungen Bollensdorf ab dem 1. September 2024 dauerhaft von ursprünglich 6 bis 18 Uhr auf 6 bis 17 Uhr herabzusetzen.
Durch die Reduzierung der Öffnungszeiten kann das pädagogische Personal, zu den stark frequentierten Betreuungszeiten, verstärkt eingesetzt werden, wodurch sich das Betreuungsangebot voraussichtlich verbessern wird.
Autorin: Frau Pollmann
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