Öffentliche Zahlungsaufforderung für Jahreszahler


Alle Selbstzahler werden gebeten zum 1. Juli 2024 ihre Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr, die Umlage Wasser und Boden, die Zweitwohnungssteuer und die Hundesteuer zu bezahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr ihre Gültigkeit behalten, sofern keine neuen Bescheide ergangen sind. Separate Zahlungsaufforderungen werden nicht versandt.

Bargeldlose Zahlungen können grundsätzlich auf folgende Konten erfolgen:

Sparkasse Märkisch-Oderland: IBAN: DE31 1705 4040 2308 1411 42

Deutsche Kreditbank AG: IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31

Berliner Volksbank e.G.: IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00

Bitte überweisen Sie auf der Grundlage des aktuellen Abgabenbescheides und geben als Referenz immer das gültige Kassenzeichen an.