Ruhestörungen vermeiden


Die Europameisterschaft beginnt. Dieses Ereignis wird wie in der Vergangenheit auch gerne gemeinsam gefeiert und Fußballspiele zusammen – etwa auf der Leinwand im Garten – geschaut. Trotz aller Euphorie bittet die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin um gegenseitige Rücksichtnahme. Das Ordnungsamt der Gemeinde weist darauf hin, dass gemäß des Landesimmissionsschutzgesetzes das Verbot der Störung der Nachtruhe im Zeitraum von 22 bis 6 Uhr. Wenn also die Übertragung über 22 Uhr hinaus geht, sollte an die Nachbarn gedacht werden. Ebenfalls ist die Nutzung von Tongeräten im Außenbereich so anzupassen, dass unbeteiligte Personen sich durch die Benutzung der Lautstärke nicht erheblich belästigt fühlen.

Das Ordnungsamt erinnert in diesem Zusammenhang: An Sonn- und Feiertagen gilt die allgemeine Arbeitsruhe und damit auch das Verbot jeglicher Handlungen, welche die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören geeignet sind. Die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin weist ebenfalls daraufhin, dass die Durchführung von Feuerwerken und das Benutzen von Knallkörpern verboten ist. Feuerwerke außerhalb vom 31.12. bis 01.01. eines jeden Jahres dürfen ausschließlich durch Pyrotechniker und/oder mit Erlaubnis der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin durchgeführt werden.