75 Jahre Grundgesetz


Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Seit 35 Jahren regelt es das Zusammenleben in der geeinten Bundesrepublik. Um daran zu erinnern, dass die Werte einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung keine Selbstverständlichkeit sind, hat der Bundespräsident für den 23. Mai 2024 einen Staatsakt angeordnet, teilt Jens Graf, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg, seinen Mitgliedskommunen mit. Vom 24. bis 26. Mai wird das Doppeljubiläum mit einem Demokratiefest gefeiert. Das Fest findet in Berlin rund um das Kanzleramt und den Bundestag statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, mitzufeiern. Es ist ein abwechslungsreiches Programm mit vielen Gästen, Gesprächsrunden, Mitmachangeboten und Musik geplant, heißt es auf der Homepage des Bundespräsidenten.