Zuschuss zu Familienferienreisen


Das Land Brandenburg gewährt Zuwendungen für Familienferienreisen für Familien, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Land Brandenburg haben. Ziel der Förderung ist es, durch einen Zuschuss des Landes Familien mit geringem Einkommen Familienferienreisen zu erleichtern. Gefördert werden Familienferienreisen in Quartieren, die als Beherbergungsbetriebe oder Ferienunterkünfte betrieben werden. Weiterhin sind Familienreisen mit gemieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen sowie auf Zeltplätzen förderfähig. Aufenthalte bei Verwandten oder sonstige Unterkünfte in privaten Wohnungen, die nicht als Ferienunterkunft gemeldet sind, sowie Familienreisen mit privaten Wohnwagen oder Wohnmobilen sind nicht förderfähig.

Bei der Förderung sollen insbesondere Familien mit geringem Einkommen und in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Gefördert werden mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen. Familien, die im letzten Monat vor oder im Monat der Antragstellung Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, einen Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder  Leistungen nach dem Wohngeldgesetz bezogen haben oder beziehen und die sonstigen Voraussetzungen für die Ferienzuschüsse der Richtlinie erfüllen, erhalten die Zuschüsse ohne weitere Einkommensprüfung.

Familien, die keine dieser Voraussetzungen erfüllen, können einen Zuschuss erhalten, wenn ihr monatliches Einkommen 150 Prozent der Regelleistung des Arbeitslosengeldes II zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überschreitet. Alle Details sind in der Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuschüssen für Familienferienreisen zu finden. Die Anträge auf Zuschüsse für Familienferienreisen sind beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg in Cottbus zu stellen:

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg

Dezernat 53

Lipezker Straße 45, Haus 5

03048 Cottbus

Tel.: 0355 2893-800 oder -853

E-Mail: familienferien@lasv.brandenburg.de