Die Urlaubsplanungen für das kommende Jahr laufen in einigen Familien schon. Die Gemeindeverwaltung empfiehlt, auch die von der Gemeindevertretung zusätzlich beschlossenen Schließzeiten mitzudenken. Neben den bisher gewohnten Schließzeiten zum Jahreswechsel, den Brückentagen und dem Tag zur Team-Fortbildung, wird es eine zusätzliche Schließzeit in der Woche nach Ostern beben.
Auf folgende Schließzeiten sollten sich Betroffene einstellen:
22.04.2025 –25.04.2025 (Ostern)
02.05.2025 (Brückentag)
30.05.2025 (Brückentag)
24.12.2025 – 02.01.2026 (Weihnachten/Neujahr)
Für die Schließzeit nach Ostern besteht für Kinder, deren Eltern in dieser Zeit keine Urlaubsmöglichkeit haben und auch eine anderweitige Betreuung ihrer Kinder nicht möglich ist, eine Notbetreuungsmöglichkeit in einer kommunalen Kita. Welche das sein wird, wird festgelegt, wenn bekannt ist, wie viele Kinder eine Betreuung in Anspruch nehmen müssen. Als Voraussetzung für eine Notbetreuung müssen folgende Kriterien beider Erziehungs- und Sorgeberechtigten erfüllt sein:
- Eine Freistellung des Arbeitgebers oder der schulischen Institution ist in diesem Zeitraum nicht möglich (schriftlicher Nachweis).
- Eine anderweitige Betreuung kann nicht ermöglicht werden.
- Die Inanspruchnahme der Notbetreuung muss mindestens bis zum 31. Oktober des Vorjahres schriftlich eingereicht werden.
Je nach Anzahl der zu betreuenden Kinder wird entsprechendes pädagogisches Personal aus der eigenen Einrichtung zur Verfügung gestellt.