In der Gemeindeverwaltung kommen täglich kleinere und größere Probleme an, die meistens gelöst werden können. Glücklicherweise erschüttern Meldungen wie der schwere Hausbrand im November 2024 nicht allzu oft die Gartenstadt. Nun wurde eine Bitte an die Verwaltung herangetragen, einer 18-jährigen Neuenhagenerin und ihrer Familie zu helfen, indem wir einen Spendenaufruf teilen. Die junge Frau, die hier zur Schule gegangen ist und noch bei ihren Eltern in Neuenhagen lebt, wurde – wie regionale Medien auch berichteten – im September 2024 so schwer verletzt, dass sie auf einen Rollstuhl angewiesen sein wird. Seitdem ist sie im Krankenhaus. Nun soll mit einer Spendenaktion u.a. der barrierefreie Umbau des Elternhauses finanziert werden.
„Wir sind eine Gemeinde, die sich durch einen starken Zusammenhalt auszeichnet. Dies zeigen unsere vielen ehrenamtlich Aktiven jeden Tag. Auch die Anteilnahme und hohe Spendenbereitschaft nach dem Hausbrand haben mir gezeigt, dass der Einzelne in unserer Gemeinde etwas zählt und viele das Herz am rechten Fleck haben. Wir brauchen gerade in diesen Tagen eine Gesellschaft, die mitfühlt. Dies soll auch in Zukunft Neuenhagen ausmachen. Deshalb ist es mir auch ein Bedürfnis, auf dieses Schicksal aufmerksam zu machen“, erklärt Bürgermeister Ansgar Scharnke. Derartige lebenseinschneidende Ereignisse könnten jeden jederzeit treffen. Dies wünsche er niemandem.
Unterdessen hat der Behindertenbeauftragte der Gemeinde, Frank Richter, die Organisatoren des Spendenaufrufes über die Richtlinie zur Förderung des Abbaus von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum (WohnraumanpassungsR) des Landes Brandenburg informiert und Ansprechpartner der Förderbank übermittelt. Ziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Wohnsituation, insbesondere der Nutzungs- und Zugangsmöglichkeiten, in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum im Bestand für schwerbehinderte Menschen, um ihnen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu ermöglichen. Damit soll ein Beitrag zur Integration von schwerbehinderten Personen in ihr gewohntes Lebensumfeld geleistet werden.