Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg hat die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH (GRMOG) mit Schreiben vom 23.01.2025 darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie ihre Leistungspflicht gegenüber allen gesetzlich Versicherten rückwirkend zum 01.01.2025 auf Festbeträge begrenzen wird.
Das heißt: Die Krankenkassen lassen ihre Versicherten in einem Notfall im Regen stehen! Begründet wird dies damit, dass die Krankenkassen die kalkulierten Kosten der Rettungsdienste nicht akzeptieren und stattdessen ein eigenes Modell durchsetzen wollen.
Das ist Unrecht! Denn für die Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung ist der Träger des Rettungsdienstes/der Landkreis verantwortlich.
Rechtliche Grundlage für eine Leistungsbegrenzung auf Festbeträge fehlt
Für dieses Vorgehen der Krankenkassen fehlt die rechtliche Grundlage: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festbetragsregelung (§ 133 Abs. 2 SGB V) liegen nicht vor – dies hat das OVG Berlin-Brandenburg jüngst im Urteil zur Gebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland explizit festgestellt.
Mit den Festbeträgen wird eine einseitige und willkürliche Leistungskürzung durch die Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten vorgenommen. Damit werden de facto die Versicherten durch ihre eigene Krankenkasse zu Gebührenschuldnern gegenüber den Rettungsdienstträgern/den Landkreisen, denn die Landkreise haben nach dem Rettungsdienstgesetz ihre Satzungen rechtskonform aufgestellt und sind an diese gebunden.
Dies ist gesundheits- und sozialpolitisch nicht vertretbar und würde faktisch bedeuten, dass die medizinische Rettungshilfe in Brandenburg nunmehr vom jeweiligen Geldbeutel abhängig ist.
Die Landesregierung ist Rechtsaufsicht der Krankenkassen in Brandenburg. Sie ist gefordert nun einzuschreiten und die rechtswidrige Praxis der Krankenkassen zu beenden.
Zur Orientierung: Die Festbeträge gegenüber den gesetzlichen Versicherten sind wie folgt übermittelt worden:
| Gebühr nach Satzung | Festbetrag | Differenz |
RTW | 727,20 € | 528,53 € | 198,67 € |
KTW | 258,10 € | 180,15 € | 77,95 € |
NEF | 401,80 € | 244,39 € | 157,41 € |
Notarzt | 469,00 € | 375,30 € | 93,70 € |
Die Gebühren für die rettungsdienstlichen Leistungen sind kostendeckend kalkuliert. Dies schreibt das Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg vor.
Nach der geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes des Landkreises Märkisch-Oderland (RDGS) ergeht der Gebührenbescheid an die Gebührenschuldner (Patientinnen und Patienten), wenn die Krankenkassen die Zahlung ganz oder teilweise ablehnen.
Rückwirkend zur Einführung der Festbeträge gegenüber den gesetzlich Versicherten, werden die betreffenden Patientinnen und Patienten einen Gebührenbescheid über den Differenzbetrag zur satzungsgemäßen Gebührenhöhe von der GRMOG erhalten.
Das Brandenburger Rettungsdienstgesetz regelt die pflichtige Aufgabenübertragung des Rettungsdienstes auf die Landkreise und das Kostendeckungsprinzip durch die Krankenkassen. Es folgt dem Ziel eines flächendeckenden, solidarisch finanzierten Rettungsdienstes.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales ist Rechtsaufsicht über die Krankenkassen. Deshalb muss es einschreiten, wenn gesetzliche Vorgaben unterlaufen werden. Das ist dringend geboten!
Der Landkreis Märkisch-Oderland und die GRMOG bedauern diese unnötige Eskalation in der Zusammenarbeit mit den Kostenträgern und insbesondere die Kompromisslosigkeit der Krankenkassen.
Was können die Bürgerinnen und Bürger nun tun?
Einziger Weg ist, die Gebührenbescheide des Rettungsdienstes bei den Krankenkassen einzureichen. Sollten diese die Begleichung verweigern, ist eine Klage der Versicherten gegen ihre Krankenkasse unumgänglich. Wir, der Landkreis Märkisch-Oderland und die Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch-Oderland GmbH, werden die Bürgerinnen und Bürger in den nötigen Klageverfahren unterstützen und anwaltliche Hilfe zur Verfügung stellen.
Wir bedauern diesen Zustand wirklich sehr und hoffen auf eine schnelle Einigung!
Wichtiger Appell: In Notfällen unbedingt den Notruf 112 wählen!
Trotz der aktuellen Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Landkreisen darf eines niemals in Frage gestellt werden: die medizinische Versorgung in Notfällen.
Unabhängig von finanziellen oder organisatorischen Diskussionen gilt: Bei akuten gesundheitlichen Notfällen zögern Sie nicht – wählen Sie den Notruf 112! Jede Sekunde zählt, und die Rettungsdienste stehen bereit, um Leben zu retten.
Bitte lassen Sie sich nicht verunsichern und handeln Sie verantwortungsbewusst – für sich selbst, Ihre Familie und alle Mitmenschen.
Text: Johanna Seelig und Daniel Werner
Kontakt:
Pressesprecherin Landkreis MOL
Johanna Seelig
Telefon: 0 3346 850 6005 / Mobil: 0162 2356078
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www.maerkisch-oderland.de
Geschäftsführer der Gemeinnützige Rettungsdienst Märkisch Oderland GmbH
Daniel Werner
Telefon: 0 3341 3039820
daniel.werner@rdmol.de
www.rettungsdienst-mol.de