Das Landgericht Cottbus warnt vor einer Betrugsmasche über SMS-Kurznachrichten. Demnach würden aktuell derartige betrügerische SMS verschickt, die Rückrufaufforderungen oder Zahlanweisungen nach vermeintlichen Pfändungen beinhalten. Deshalb weist das Landgericht Cottbus aus aktuellem Anlass auf der eigenen Homepage darauf hin, „dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch. Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht).“
Als Beispiel für eine derartige betrügerische SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste wird folgender Inhalt angegeben: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX).“ Die angezeigte Rufnummer sollte auf keinen Fall zurückgerufen werden, warnt das Landgericht.