Ab 7. Februar müssen alle Kita-Kinder zweimal wöchentlich getestet sein


In der neuen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg ist geregelt, dass ab 7. Februar 2022 alle Kinder (bzw. deren Erziehungsberechtigte) ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung verpflichtet sind, an zwei Tagen - Montag und Donnerstag - einen Testnachweis vorzulegen, damit sie in der Kindertagesstätte betreut werden dürfen. Im nachfolgenden Elternbrief informiert die Gemeinde alle Eltern über die neuen Regelungen. Zugleich finden Eltern an dieser Stelle die Testbescheinigung für ihre Kinder zum Herunterladen.