Deutliche Zunahme der Population


Niedlich hin oder her – wer morgens einen zerkratzten Rasen vorfindet oder in der Nacht von Geräuschen auf dem Dach geweckt wird, weiß, dass mit Waschbären nicht zu spaßen ist. Die Stadtjäger erleben eine deutliche Zunahme der Waschbärpopulation im Gemeindegebiet. Im laufenden Jahr wurden schon mehr als 80 Tiere aus dem Gemeindegebiet entnommen. Es wird geschätzt, dass es in diesem Jahr bis zu 100 Tiere sein werden. Doch die Neuenhagener müssen dieser Ausbreitung nicht einfach zusehen. Der NABU empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • schneiden Sie Bäume und Sträucher, die an oder über das Dach reichen, großzügig zurück,
  • bringen Sie glatte Blechmanschetten (1 m hoch, 1 m breit) über den Fallrohren der Regenrinne an,
  • lassen Sie ein starkes Metallgitter auf dem Schornstein anbringen,
  • verschließen Sie mögliche Einstiege konsequent und mit soliden Baumaterialien,
  • verschließen Sie nachts die Katzenklappe,
  • bewahren Sie Mülltonnen und Abfälle unzugänglich auf oder sichern Sie Behältnisse mit starken Spanngummis,
  • stellen Sie die Mülltonnen nach Möglichkeit mindestens einen halben Meter von Zäunen, Mauern und Zweigen entfernt auf,
  • gelbe Säcke sollten erst am Tag der Abholung morgens vor die Tür gestellt oder in verschließbaren Boxen aufbewahrt werden,
  • werfen Sie Fleisch, Fisch, Milchprodukte, Brot und Obst nicht auf den Kompost, Garten- und Gemüsereste sind hingegen unproblematisch,
  • hinterlassen Sie keine Nahrungsreste in öffentlichen Papierkörben,
  • Futter für Haustiere nicht über Nacht im Garten oder auf der Terrasse belassen.

Sollten die ungebetenen Gäste dennoch ärger machen, rät die Gemeindeverwaltung zu folgenden Schritten:

  • Sollten Waschbären auf einem privaten Grundstück ihr Unfug treiben, kann nur der Privateigentümer tätig werden.
  • Ein Privatgrundstück ist ein sogenanntes „befriedetes Gebiet“, hier kann der Grundstückseigentümer eine Jagdgenehmigung bei der Unteren Jagdbehörde mit Sitz in Seelow beantragen. Kontakt: Herr Kolm 03346 850 6340 (Fragen bezüglich eventueller Gebühren sind an die Untere Jagdbehörde zu richten)
  • Sobald die Genehmigung vorliegt stellt die Gemeinde Neuenhagen gebührenfrei einen Jäger zur Verfügung, der auf Ihrem Grundstück eine Lebendfalle aufstellen kann.
  • Den telefonischen Kontakt erhalten Sie im Ordnungswesen bei Herrn Kirschner oder Frau Jenrich unter der Rufnummer 03342 245 -331/ -333.

Das private Jagen von Wildtieren mittels Fallen oder anderen Hilfsmitteln ist nicht gestattet und kann gemäß § 292 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Grundsätzlich ist es nicht zu empfehlen Wildtiere im Gemeindegebiet zu füttern. Falsch verstandene Tierliebe kann somit am Ende zu einer Tötung des Tieres führen. Dies ist beispielhaft bei einem Wildschwein, das als Jungtier gefüttert wurde, schon passiert ist. Der Eber war am Ende so zutraulich auf Menschen zugegangen, dass diese stark verunsichert waren und sich ängstigten.