Erinnerung für Jahreszahler


Die Gemeindekasse erinnert freundlich alle Bürger ohne SEPA-Lastschriftverfahren an die Abgaben für Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühr, Umlage Wasser und Boden, Zweitwohnungssteuer sowie Hundesteuer. Die Beträge sind zum 01. Juli 2022 fällig. Wichtig: Bestehende Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr behalten ihre Gültigkeit. Es werden keine separaten Zahlungsaufforderungen versandt. 

Alle Infos zur Zahlungsaufforderung finden Sie hier.