Kinderspiel Laubentsorgung – sollte man meinen. Doch in der Praxis gibt es auch nicht praktikable Varianten, wie etwa das Laub auf die Straße zu kehren.
Dabei ist es ganz einfach und zudem in der Straßenreinigungssatzung beschrieben: „Laub von öffentlichen Straßen im September bis Dezember ist neben der Fahrbahn in Vorbereitung der Entsorgung durch die von der Gemeinde beauftragte Firma abzulagern. Laub ist nicht an Bäumen und auf Fahrbahnen abzulagern.“ Deshalb bittet die Gemeinde um Mithilfe, um die Entsorgung nicht zu erschweren.