BEKANNTMACHUNG
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Zum 15.05.2022 sind fällig:
Öffentliche Abgaben
Grundsteuer 2. Rate für das Jahr 2022
Straßenreinigungsgebühr 2. Rate für das Jahr 2022
Zweitwohnungssteuer 2. Rate für das Jahr 2022
Hundesteuer 2. Rate für das Jahr 2022
Vergnügungssteuer 2. Rate für das Jahr 2022
Gewerbesteuern
Vorauszahlung Gewerbesteuer 2. Rate für das Jahr 2022
Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr ihre Gültigkeit behalten und keine separaten Zahlungsaufforderungen versandt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch auf die Veröffentlichung auf S.17 im Neuenhagener Echo Nr.01/2022 bzw. die Hinweise auf der Homepage der Gemeinde.
KITA-Entgelte, d.h. Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.