Nächste Rate für Steuern und Abgaben 2022 ist fällig

BEKANNTMACHUNG

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Zum 15.05.2022 sind fällig:

Öffentliche Abgaben

Grundsteuer                                  2. Rate für das Jahr 2022

Straßenreinigungsgebühr           2. Rate für das Jahr 2022

Zweitwohnungssteuer                 2. Rate für das Jahr 2022

Hundesteuer                                 2. Rate für das Jahr 2022

Vergnügungssteuer                      2. Rate für das Jahr 2022

Gewerbesteuern

Vorauszahlung Gewerbesteuer  2. Rate für das Jahr 2022

Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr ihre Gültigkeit behalten und keine separaten Zahlungsaufforderungen versandt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch auf die Veröffentlichung auf S.17 im Neuenhagener Echo Nr.01/2022 bzw. die Hinweise auf der Homepage der Gemeinde.

KITA-Entgelte, d.h. Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.