Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hat am 30. Mai 2022 den Entwurf des Bebauungsplans „Schöneicher Straße 28, 30, 32, 34" mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, ihn gemäß §3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Errichtung von Wohnbebauung in Form von drei Einfamilienhäusern und drei Mehrfamilienhäusern zur Deckung des in der Gemeinde Neuenhagen bestehenden Bedarfs nach Wohnraum, insbesondere des seniorengerechten Wohnens.
Alle diesbezüglich betreffenden Dokumente sind hier abgelegt: