Die Gemeindevertreter haben auf ihrer jüngsten Sitzung für die Erarbeitung einer Satzung zur Regelung von Schottergärten gestimmt. Demnach sollen Schottergärten für unzulässig erklärt werden, um das Versiegeln von Flächen zu begrenzen. Dadurch sollen Probleme bei der Versickerung von Regenwasser behoben werden. Auch der Lebensraum von Insekten, Kleintieren und Pflanzen soll damit geschützt werden, heißt es im Beschlussantrag der einreichenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Begründend wird dort aufgeführt, dass sich Schottergärten stärker erhitzen, was das Mikroklima negativ beeinflussen soll. Als Schottergärten werden in der Vorlage Flächen definiert, die mit Schotter, Splitt, Pflastersteinen oder Beton unterschiedlicher Größe sowie mit geringen Pflanzanteilen nahezu vollständig versiegelt sind.
Mit diesem Antritt wird auf einen Beschluss der Gemeindevertretung Bezug genommen, der die Versiegelung in Innenbereichen begrenzen soll. Als weiteres Argument führen die Antragseinreicher das Landesrecht heran. Dort sollen derartige Flächen – nach § 8 Abs. 1 BbgBO – bereits verboten sein.
Der Antrag wurde mit 18 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und vier Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Jetzt ist die Gemeindeverwaltung am Zug, eine solche Satzung zur Abstimmung vorzulegen.
Die ganze Diskussion kann hier ab Minute 43:00 nachgehört werden.