Eine Rechnung ist im Alltagsstress schnell durchgerutscht. Besonders, wenn bestehende Abgabenbescheide im aktuellen Kalenderjahr ihre Gültigkeit behalten und keine separaten Zahlungsaufforderungen versandt werden. So ist es nämlich aktuell in der Gartenstadt. Neuenhagener ohne Lastschriftermächtigung sollten deshalb folgende öffentliche Abgaben zum 15.08.2022 überweisen, um unnötige Mahnschreiben aus dem Rathaus zu vermeiden:
- Grundsteuer 3.Rate für das Jahr 2022,
- Straßenreinigungsgebühr 3.Rate für das Jahr 2022,
- Zweitwohnungssteuer 3.Rate für das Jahr 2022,
- Hundesteuer 3.Rate für das Jahr 2022,
- Vergnügungssteuer 3.Rate für das Jahr 2022.
Von Gewerbetreibenden wird die Vorauszahlung der dritten Rate der Gewerbesteuer erwartet.
Dabei können bargeldlose Zahlungen auf folgende Konten erfolgen: Deutsche Kreditbank AG: IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31 BIC/SWIFT: BYLADEM1001 oder Berliner Volksbank eG: IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00 BIC/SWIFT: BEVODEBBXXX
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das gültige Kassenzeichen als Referenz an.
Wem der wiederkehrende Aufwand zu hoch ist oder wer anfallende Mahn- und Säumniszuschläge vermeiden möchte, kann sich das Formular zum SEPA-Lastschriftverfahren herunterladen und ausgefüllt an die Gemeindekasse schicken oder im Rathaus abgeben.