Mit Beschluss 063/2023 schlägt die Verwaltung vor, den bisherigen Maßstab zur Berechnung der Straßenreinigungsgebühr von Frontmeter auf Quadratwurzelmeter (Größe bzw. Fläche des Grundstückes) zu ändern. Mit dieser Änderung sollen die Gebühren zukünftig gerechter verteilt werden, da die Grundstücke unabhängig von ihrer Form und Lage zur Straße nach der tatsächlichen Größe gleich behandelt werden. Diese Berechnungsweise ist deutschlandweit inzwischen als die sachgerechte Berechnungsweise zur Verteilung der Straßenreinigungskosten anerkannt.
Bislang werden die Gebühren auf Grundlage der an der erschließenden Straße liegenden Grundstückslängen ermittelt. Bei hinten liegenden Grundstücken wird die längste Parallele zur Grundstück erschließenden Straße herangezogen. Durch diese Berechnungsmethode kann es über einen Kalkulationszeitraum zu Kostenüberdeckungen kommen, die bei der Ermittlung der Gebühren für den nächstfolgenden Zeitraum aufwendig zurückgerechnet werden müssen. Grund sind die in der Gemeinde vermehrt auftretenden Grundstücksteilungen. Die Heranziehung der tatsächlichen Grundstücksgrößen kann diese Kostenüberdeckungen verhindern, da auch bei zukünftigen Teilungen keine Änderungen der Grundstücksgröße erfolgen. Die Skizze verdeutlicht die angestrebte gerechte Verteilung der Kosten auf Grundlage von fiktiven Zahlen.
Autorin: S. Scheiter, Fachgruppenleiterin Öffentlicher Straßenraum in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin