Am 9. Juni 2024 werden drei verbundene Wahlen stattfinden. Neben den Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden im Rahmen der Kommunalwahlen die Gemeindevertreter/-innen und die Kreistagsabgeordneten für die Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Für die Besetzung der 20 Wahllokale werden ehrenamtliche Wahlhelfer/-innen benötigt.
Mitglieder eines Wahlvorstandes leisten mit ihrer verantwortungsvollen Arbeit einen unverzichtbaren Beitrag für die Demokratie. Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehört es u.a. die Wahlberechtigung zu prüfen, die Stimmzettel auszugeben und die abgegebenen Stimmen auszuzählen.
Am Wahltag treffen sich die Wahlhelfer gegen 7:30 Uhr im zugewiesenen Wahllokal. Während der Öffnung von 8 bis 18 Uhr müssen nicht alle ständig vor Ort sein. Ein „Schichtdienst“ ist daher vorgesehen. Erst zur abschließenden Stimmauszählung treffen sich die Helfer wieder vollzählig.
Zur Vorbereitung der Wahlhelfertätigkeit werden Informationsveranstaltungen im Rathaus durchgeführt. Interesssenten melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin per E-Mail an: wahlen@neuenhagen-bei-berlin.de oder unter der Rufnummer: 03342/245 171. Es wird versucht, die persönlichen Wünsche zum Einsatz in bestimmten Wahllokalen und/oder in konkreten Funktionen zu berücksichtigen.
In der kürzlich von der Gemeindevertretung neu beschlossenen Aufwandsentschädigungssatzung werden für Wahlvorsteher 120 Euro und deren Stellvertreter 100 Euro festgelegt. Schriftführer und deren Stellvertreter sowie Wahlhelfer erhalten demnach 80 Euro.