Entlastung durch weitere Kita-Beitragsfreiheit


Im Juni beschloss der Landtag des Landes Brandenburg das Dritte Gesetz zur Qualitäts- und Teilhabeverbesserung in der 7. Legislaturperiode in der Kinder- und Jugendhilfe.

Damit wurden mit der Änderung des Kita-Gesetzes unter anderem weitere Schritte zur Beitragsbefreiung im Bereich der Kindertagesbetreuung beschlossen. Ab August 2023 müssen Eltern von Kindern im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung keinen Elternbeitrag mehr zahlen. Für Kinder, die sich im letzten Jahr vor der Einschulung befinden, muss bereits seit 2018 kein Elternbeitrag entrichtet werden. Eltern von Kindern in diesen Altersgruppen brauchen dabei nicht aktiv werden, die Umstellung erfolgt durch die Verwaltung automatisch.

Die neuen Beitragsbescheide werden im August versandt. Das Essengeld ist weiterhin zu zahlen und wird wie bisher eingezogen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Kita-Bereiches der Gemeinde gern zur Verfügung.