Freiheit bei der Grundschulwahl


Der Fachbereichsleiter Bürgerdienste und Einrichtungen, Gunter Kirst, informiert: Die Schulanmeldung erfolgt in der gewünschten Grundschule in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, im Regelfall an der wohnortnahen Schule. Die Gemeinde hat einen deckungsgleichen Schulbezirk, die Gemeindegrenze ist gleichzeitig die Schulbezirksgrenze. Die Eltern können sich für eine der vier kommunalen Grundschulen entscheiden. Jedoch sollte das Kind bitte nur an einer Schule angemeldet werden. 

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 4 der Grundschulverordnung. Es gilt die Schulbezirkssatzung vom 1. September 2023. 

Der Anmeldezeitraum ist vom 20.11.2023 bis zum 08.12.2023. Er variiert von Schule zu Schule, je nachdem, wie viele Züge die Schule eröffnet. Buchen Sie bitte ab dem 20.10.2023 einen Termin für die persönliche Vorstellung in der Schule (Terminland) auf der Homepage der gewünschten Schule. Die Termine für die Grundschule am Gruscheweg sind bitte auf der Homepage der Grundschule am Schwanenteich zu buchen: 

Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärtzlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt teilzunehmen. Den Termin erhalten Sie bei der Schulanmeldung von der Schule. 

Zur Schulanmeldung ist das Kind persönlich in der Schule vorzustellen und es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Vorlage der Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes,

- Personalausweis eines sorgeberechtigten Elternteils,

- Sprachstandfeststellung aus der Kita,

- Nachweis Masernimpfung.