Das Wetter lädt wieder zum abendlichen Beisammensein an der Feuerschale ein. Die Gemeindeverwaltung erinnert aus gegebenem Anlass daran, dass Rücksicht auf die Natur genommen werden sollte sowie der Eigenschutz und der Schutz der anderen zu beachten sind. Ein Lagerfeuer sollte zum Wärmen dienen und nicht für die Entsorgung von Grünschnitt oder sonstigen Abfällen genutzt werden. Grünabfälle aus dem Garten müssen kompostiert oder gemäß der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung fachgerecht entsorgt werden. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten ist nicht zulässig.
Ein Lagerfeuer darf die Obergrenze für Höhe und Durchmesser von einem Meter nicht überschreiten. Zum Verbrennen darf lediglich trockenes, schnittiges und naturbelassenes Holz verwendet werden. Bei anhaltender Trockenheit und/oder starkem Wind darf kein Holzfeuer entzündet werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich jederzeit über die Waldbrandstufe zu informieren. Ab Waldbrandstufe 4 sollte generell auf Lagerfeuer im Freien verzichtet werden. Es ist stets darauf zu achten, dass keinerlei Abfälle verbrannt werden. Sonstige Abfälle sind gemäß des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Zur Absicherung ist immer Löschmittel in Form von Wasser, Sand oder eines Feuerlöschers bereitzuhalten.
Für ein rücksichtsvolles Miteinander innerhalb der Nachbarschaft ist eine Rauchbelästigung anderer Personen in jedem Fall zu vermeiden. Bei offenen Fragen liegt im Verwaltungsgebäude (Neubau, Ebene 2) die Broschüre „Holzfeuer im Freien“ zur Mitnahme aus.
Quelle: Broschüre vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Faltblatt Holzfeuer im Freien - 7. überarbeitete Auflage, Februar 2021 (brandenburg.de)