Lärmaktionsplan für die Gartenstadt


Am 14. November 2023 ab 19 Uhr wird der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Stufe 4 den Bürgern der Gemeinde im Vereinsraum 1 im Bürgerhaus vorgestellt. Hintergrund: Laut EU-Recht ist es eine Pflichtaufgabe von Gemeinden, Maßnahmen zu suchen, um den Umgebungslärm von Straßen die mehr als 8.000 Fahrzeuge am Tag passieren, einzudämmen. Hierzu stellt ein Gutachter seine Lärmberechnungen und Handlungsempfehlungen vor. Daraufhin müssen die Gemeindevertreter diskutieren, was zum Ziel der Gesundheitsvorsorge im Rahmen der kommunalen Handlungsspielräume umsetzbar und auch finanzierbar ist.

In Neuenhagen sind als Schwerpunkte der östliche Berliner Ring (BAB A 10), die Hauptstraße (L 338), die Carl-Schmäcke-Straße (K 6425), die Frankfurter Chaussee (B 1), die Rudolf-Breitscheid-Allee (K 6425), der Rosa-Luxemburg-Damm (L 338) und die Hönower Chaussee (L 338) ausgemacht worden. Dort können etwa Tempo-30-Zonen kurzfristig für Lärmminderung sorgen oder lärmmindernder Asphalt perspektivisch eine Lösung sein.