Das Eisenbahn-Bundesamt – kurz EBA – hat einen Entwurf zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen veröffentlicht und bittet um Stellungnahmen von Betroffenen bis zum 2. Januar 2024. Auch in Neuenhagen ist der Schienenverkehrslärm eine wahrnehmbare und viel diskutierte Belastung. An der ersten Beteiligungsphase haben sich bundesweit über 11.000 Bürgerinnen und Bürger sowie über 300 Kommunen beteiligt. Trotz aller Kritik am Verkehrsträger Schiene erkennen sehr viele Stellungnehmende aber auch die Vorteile des Schienenverkehrs an. Sie sprachen sich in der erste Beteiligungsrunde daher teils deutlich für die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene aus. Gleichzeitig einen adäquaten und umfassenden Lärmschutz für die betroffene Bevölkerung zu erreichen ist ein schwieriges Unterfangen. Rechtliche Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen lassen sich aus einem Lärmaktionsplan nicht ableiten.
Der aktuelle Entwurf kann unter www.eba.bund.de/lap oder auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de heruntergeladen werden. Die Neuenhagener sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Hierfür soll der Entwurf bewertet und Rückmeldungen direkt an das EBA geben werden.