Selbstzahler aufgepasst


Wer nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt sollte zum 15. Mai 2023 die öffentlichen Abgaben im Blick haben. Fällig werden dann die jeweils zweiten Raten für das Jahr 2023 für die Grundsteuer, die Straßenreinigungsgebühr, die Zweitwohnungssteuer, die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer. Zudem ist die Vorauszahlung der Gewerbesteuer zu entrichten. Hier ist ebenfalls zweite Rate für das Jahr 2023 fällig. KITA-Entgelte, das heißt Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in den kommunalen Kindertagesstätten sowie die Essengeldpauschale, sind gemäß aktueller Satzung jeweils zum letzten Bankarbeitstag eines Monats fällig.

Bargeldlose Zahlungen können grundsätzlich auf folgende Konten erfolgen:

Sparkasse Märkisch-Oderland: IBAN: DE31 1705 4040 2308 1411 42

Deutsche Kreditbank AG: IBAN: DE45 1203 0000 0000 5002 31

Berliner Volksbank e.G.: IBAN: DE09 1009 0000 8848 2000 00

Überwiesen wird auf der Grundlage des aktuellen Abgabenbescheides und unter Angabe der Referenz. Auch das gültige Kassenzeichen ist anzugeben.

Alle Selbstzahler werden ermutigt, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und sich Mahn- und Säumnisgebühren zu ersparen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, während der regulären Öffnungszeiten an den Sprechtagen persönlich in der Gemeindekasse bar oder per EC-Karte zu zahlen. Hierfür wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.