Standpunkte ausgetauscht


Großer Andrang im Parkettsaal des Rathauses gestern Abend im Kultur- und Sozialausschuss. Der Tagesordnungspunkt „1. Änderung der Kita-Kostenbeitragssatzung (Satzungsbeschluss)“ hatte zahlreiche Eltern motiviert, ihre Sichtweise in der öffentlichen Sitzung vorzutragen. In dem Beschlussvorschlag der Gemeinde hatte insbesondere der Punkt zur Einführung von zweiwöchigen Sommerschließzeiten zu Diskussionen geführt. Die Eltern sahen insbesondere die Freiheit der individuellen Urlaubsplanung gefährdet und sprachen die Probleme bezüglich des Urlaubsmanagement offen an. Dass es sich bei dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung um keine populäre Maßnahme handele, räumte Bürgermeister Ansgar Scharnke ein und warb um Verständnis. Er wolle keine chaotischen Kita-Schließungen, die durch krankheitsbedingten Personalnotstand ausgelöst werden können. So sei die Verwaltung im vergangenen Jahr erstmals gezwungen gewesen, mangels Personal, eine komplette Einrichtung ohne vorherige Ankündigung zu schließen. Geordnete Schließzeiten könnten helfen, weil durch den abgegoltenen Urlaub der Erzieher die Personalausstattung über das Jahr nicht weiter gemindert wird, führt der Bürgermeister auch in seiner Kolumne im Neuenhagener Echo* vom 26. Januar 2023 aus. In der Abstimmung der Gremienmitglieder gab es für die Variante von zweiwöchigen Sommerschließzeiten in der aktuellen Fassung keine Zustimmung. Die Verwaltung wird jetzt das Thema Schließzeiten in der Beschlussvorlage streichen, um die finanziellen Entlastungen der Eltern in der Gemeindevertretersitzung am 13. Februar auf den Weg zu bringen. Sie wird aber das Thema Schließzeiten in Anbetracht der in der Vorlage und im Ausschuss dargestellten Problematik in den kommunalen Kitas weiter thematisieren und nach einer tragfähigen Lösung suchen. 

*Wichtiger Hinweis: Die Zwischenüberschrift der Kolumne in der gedruckten Ausgabe des Neuenhagener Echos – „Die Gemeinde führt ab 2024 zweiwöchige Kita-Schließzeiten in den Sommerferien ein“ –  ist eine durch den Bürgermeister und die Gemeinde Neuenhagen bei Berlin nicht autorisierte redaktionelle Einfügung des Herausgebers (Märkisches Medienhaus GmbH und Co. KG) und ist sachlich falsch, da es hierfür keine Beschlussgrundlage gibt.