Bauen & Wohnen
Unsere grüne Gemeinde ist überwiegend durch eine Einfamilienhausstruktur geprägt. Hier weist der Ort eine große Vielfalt von Baustilen auf, denn eine Ortsgestaltungssatzung, die vorschreibt, wie die zu errichtenden Häuser auszusehen haben, gibt es nicht. In den bestehenden Siedlungsgebieten orientiert sich die Neubebauung also am Altbestand. Aus diesem Grund sind die anderthalbgeschossigen Wohnhäuser vorherrschend. Ob nun Klinker- oder Putzfassade und in welchem Farbton – das ist der Kreativität der Hausherren überlassen. Eine Ausnahme bilden die Gebiete, für die ein Bebauungsplan existiert, der die Art und Größe der Bebauung festschreibt (u. a. im Wohngebiet Gruscheweg). Für die Baugenehmigungen ist der Landkreis Märkisch-Oderland zuständig, die Gemeinde Neuenhagen erteilt lediglich das gemeindliche Einvernehmen oder versagt es.
Um bei allen baulichen Aktivitäten den Grüncharakter des Ortes nicht zu zerstören, hat Neuenhagen eine eigene Baumschutzsatzung beschlossen, die den Schutz einheimischer Bäume vorsieht. Danach sind Bäume ab einem Stammumfang von 60 Zentimeter geschützt. Zugleich muss für jeden gefällten Baum ein neuer gepflanzt werden. Ehrenamtliche Baumschutzwarte beraten die Gemeindeverwaltung bei der Begutachtung von Bäumen und gegebenenfalls bei Baumfällgenehmigungen.
Neben dem Schutz des bestehenden Grüns geht es künftig darum, das öffentliche Grün weiter zu erhalten, zu pflegen und nach Möglichkeit neu zu gestalten. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde in Größenordnungen Nachpflanzungen vorgenommen, so dass jetzt mehr als 16.000 Bäume an den Neuenhagener Straßen und in den öffentlichen Grünanlagen stehen.