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Hausnummernvergabe

Hausnummernvergabe

Jedes zu Wohn- und/oder Gewerbezwecken bebaute Grundstück in der Gemeinde ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten mit der von der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummern müssen so beschaffen sein, dass sie gut lesbar sind und sich deutlich von ihrem Untergrund abheben. Sie sollten auch bei Dunkelheit eindeutig von der Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstück gehört, lesbar sein. Es sind arabische Ziffern zu verwenden, die eine Mindestgröße von 100 mm, zugehörige Buchstaben eine Mindestgröße von 50 mm nicht unterschreiten. Die Hausnummern sind unmittelbar neben oder über dem Haupteingang anzubringen. Die Hausnummernverordnung regelt die Verfahrensweise.