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Laubentsorgung

Laubentsorgung

In den Monaten September bis Dezember wird in der Gemeinde auf der Grundlage der Satzung über die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Laubentsorgung in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin das Straßenbaumlaub der über 8000 Straßenbäume eingesammelt und zur Kompostierung gebracht. Dazu ist das Laub der Straßenbäume von den Anliegern zusammenzuharken, damit es von der mit der Laubentsorgung beauftragten Firma mittels Saugmaschine aufgenommen werden kann. Die zusammengeharkten Laubhaufen werden wochenweise entsorgt. Dabei ist das Gemeindegebiet in verschiedene Entsorgungsbereiche aufgeteilt.

Die an den Hauptverkehrsstraßen (Hauptstraße, Carl-Schmäcke-Straße, Am Rathaus, Rathausstraße, Hönower Chaussee, Lindenstraße, Hohe Allee im Abschnitt zwischen Lindenstraße und Rudolf-Breitscheid-Allee, Rudolf-Breitscheid-Allee, Sankt-Georgs-Weg, Ernst-Thälmann-Straße, Grünstraße, Hoppegartener Straße,  Niederheidenstraße, Berliner Straße, Hermann-Löns-Straße, Kleiststraße, Westring, Südring, Ostring, Nordring, Fredersdorfer Straße, Schöneicher Straße, Rosa-Luxemburg-Damm und Vogelsdorfer Straße) bereitgelegten Laubhaufen werden laufend entsorgt.


Laubsäcke als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit

Zusätzlich wird auch in diesem Herbst  wieder die Laubentsorgung mittels Laubsäcken angeboten. Dabei dürfen die Laubsäcke nicht schwerer als 20 kg sein. Über die Laubsäcke der Gemeinde darf nur das Laub der Straßenbäume, das außerhalb des Privatgrundstücks zusammengetragen wurde, entsorgt werden.

Die Laubsäcke werden ab September kostenlos an die Neuenhagener Bürgerinnen und Bürger ausgegeben. Diese erhalten Sie ab KW 37 im Rathaus, R 216, zu den üblichen Öffnungszeiten (Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Donnerstag 8-12 Uhr und 13-17 Uhr).

Die von den Neuenhagener Bürgerinnen und Bürgern befüllten und zur Abholung bereit gestellten Laubsäcke werden im Gemeindegebiet Neuenhagen von der beauftragten Firma sowie dem Bauhof laufend eingesammelt. Den Tourenplan für die Laubsackentsorgung finden Sie rechts nebenstehend.


Weiterhin möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Verfahrensweise bei der Beseitigung von Laub und anderen Gartenabfällen von privaten Grundstücken in der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin hinweisen.

Entsorgungspflichtige Körperschaft für die Entsorgung von Abfällen aus Privatgrundstücken ist der Landkreis Märkisch Oderland. Die Entsorgung läuft über den Eigenbetrieb des Landkreises - Entsorgungsbetrieb MOL, Klosterstr. 18, 15344 Strausberg, Tel.: 03341/354-7001.

Das auf Privatgrundstücken anfallende Laub und die anderen Gartenabfälle sind, soweit nicht selbst kompostierbar, dem vom Landkreis organisierten Entsorgungssystem zuzuführen. Das Verbringen von Laub und anderen Gartenabfällen vom Grundstück auf die öffentliche Straße zum Zweck der Entsorgung ist nicht gestattet. Ebenso ist das Verbringen von Gartenabfällen auf unbefestigte Fahrbahnen, um gegebenenfalls Unebenheiten zu verändern, nicht zulässig, da sich diese Stellen nach einsetzender Verrottung des Laubes, jedoch spätestens beim nächsten Regen, in Schlamm verwandeln. Diese Entsorgungen sind illegal und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Darüber hinaus belasten diese „kostenfreien Entsorgungen" zusätzlich den Haushalt der Gemeinde.