Straßensondernutzung / Plakatierung
Kurzinformationen
Der Gebrauch der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der gebührenpflichtigen Erlaubnis der Gemeinde. Dazu hat die Gemeinde eine Sondernutzungssatzung beschlossen, die regelt, was zur Sondernutzung zählt und was bei der Beantragung einer Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Straßen zu beachten ist.
Erlaubnispflichtige Sondernutzungen sind beispielsweise:
- das Plakatieren
- das Aufstellen von Containern
- Standplatz für transportable und feste Verkaufshäuschen oder Verkaufsstände
- das Aufstellen, Auslegen und Verkaufen von Waren aller Art,
- Weihnachtsbaumhandel,
- das Aufstellen von Fahrradständern,
- das Aufstellen von Bauzäunen und Bauwagen sowie die Lagerung von Baumaterial,
- das Aufstellen von Baugerüsten und Baumaschinen,
- jede Art des Aufbruchs des Straßenkörpers,
- Werbeanlagen aller Art auf öffentlichen Straßen
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
a) eine Skizze mit Darstellung der Grundstücksgrenze, Straßenkörper, benutzte Fläche
b) eine textliche Beschreibung mit Angabe des Zeitraumes der Nutzung, Nutzungsart, benutzte Fläche in Quadratmeter, etc.
c) Angaben darüber, in welcher Weise der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (Schutz des Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehrs) sowie dem Schutz der Straße Rechnung getragen wird
Bei Plakatierungen ist die Stückzahl und die Größe der Plakate anzugeben.