Schiedsstelle berät im Nachbarrecht
Wie weit entfernt muss ein neu zu pflanzender Baum oder Strauch vom Nachbargrundstück entfernt stehen? Wer muss wo einen Zaun zum Nachbarn setzen? Darf ich die Nachbarwand meines Grundstücksnachbarn mit nutzen? Diese und ähnliche Fragestellungen sind im Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz geregelt und gelten damit einheitlich im gesamten Land Brandenburg. Nachzulesen ist dieses im Internet: https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212898.
Im Paragraph 1 dieses Nachbarrechtsgesetzes heißt es im Grundsatz: „Die Grundstücksnachbarn haben ihre nachbarlichen Beziehungen so zu gestalten, dass ihre individuellen und gemeinschaftlichen Interessen mit den Erfordernissen, die an ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu stellen sind, übereinstimmen und gegenseitig keine Schäden oder vermeidbare Belästigungen aus der Nutzung der Grundstücke und Gebäude entstehen.“ Da dies im Einzelfall nicht immer gelingt, gibt es auch in unserer Gemeinde eine Schiedsstelle. Hier beraten ehrenamtlich tätige Schiedsleute in strittigen Fragen zum Nachbarrecht. Außerdem vermitteln die Schiedsleute in Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn und führen sogenannte Schiedsverfahren durch. Hierbei erörtert die Schiedsperson mit den beteiligten Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen zu einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts. Das Schiedsverfahren ist stets darauf gerichtet, den Rechtsstreit im Wege eines Vergleichs beizulegen, damit es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.