Himmelslaternen

Himmelslaternen sind verboten

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Bränden nach dem Aufstieg von Himmelslaternen gekommen. Mehrere Bundesländer haben schon ein generelles Aufstiegsverbot erteilt. Auch in Brandenburg ist es seit Februar 2010 verboten, sogenannte Himmels- oder Fluglaternen aufsteigen zu lassen. 

Der Ballon, welcher durch warme Luft, die ein eigener Brennkörper produziert, aufsteigt, entzieht sich schnell dem Wirkungskreis des Anwenders und ist dann nicht mehr steuerbar. Eine erhebliche Brandgefahr besteht sowohl beim Start als auch bei der Landung für Menschen sowie für Wälder, Wiesen, Gärten, Häuser und Sachgüter. 

So schön diese Laternen am nächtlichen Himmel auch aussehen, bergen Sie dennoch Gefahren. Da man die Flugrichtung nicht vorherbestimmen und beeinflussen kann, besteht besonders bei sehr trockenem Wetter die Gefahr, dass ein Brand ausgelöst wird, sobald die Laterne wieder zu Boden sinkt oder sich beim Aufsteigen verfängt.