Waldbrandgefahr
Wenig Regen und das anhaltend warme Wetter in den Sommermonaten geht mit einer großen Trockenheit in den Wäldern und auf den Wiesen und Feldern einher. In den Sommermonaten steigt daher die Waldbrandgefahr. Die Feuer vernichten Vegetation, Ernten und können mitunter auch auf bewohnte Bereiche übergreifen. Dabei sind die meisten Vegetationsbrände auf menschliches Handeln oder Fehlverhalten zurückzuführen.
Die Ursachen reichen von der sorglos weggeworfenen Zigarettenkippe über das Abstellen von Fahrzeugen mit heißen Katalysatoren über brennbarem Untergrund und die Selbstentzündung von z.B. alter Munition aus den Weltkriegen bis hin zur Fahrlässigkeit im Umgang mit offenem Feuer und Brandstiftung.
Richtiges Verhalten im Wald ist daher in den Sommermonaten, in denen die Waldbrandgefahr enorm hoch ist, essentiell wichtig. Die Feuerwehr gibt daher folgende Verhaltenstipps und Sicherheitshinweise, um die Waldbrandgefahr zu reduzieren:
- Kein offenes Feuer im Wald oder in Waldnähe, außer an hierfür ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen.
- Rauchen Sie nicht in und an Wäldern sowie auf Feldflächen. Schmeißen Sie keine Zigarettenkippen in die Natur. Das gilt auch für die Autofahrt durch oder entlang eines Waldes oder Feldes.
- In Brandenburger Wäldern gilt ein ganzjähriges Rauchverbot mit empfindlichen Geldstrafen bei Missachtung!
- Keine Glasabfälle im Wald entsorgen. Weggeschmissenes Glas kann als Brennglas fungieren und so Brände entfachen.
- Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark und kann einen Brand auslösen.
- Parken Sie niemals in Anfahrtswegen der Feuerwehr, besonders zu Wäldern. Halten Sie Feuerwehrzufahrten grundsätzlich frei.
- Unterlassen Sie das Abflammen von Unkraut, gerade in Hecken- oder Sträuchernähe. Wenn die Feuerwehr durch diese Maßnahmen tätig werden muss, werden Ihnen die Kosten des Einsatzes in Rechnung gestellt. Dabei ist es egal, ob ein entstandenes Feuer noch brennt oder bereits gelöscht wurde.
- Kommt es zu einem Brand, rufen Sie die Feuerwehr unter der Notrufnummer 112. Unternehmen Sie nur eigene Löschversuche, sofern Sie sich dafür nicht selbst in Gefahr begeben müssen. Schon einfache Mittel wie Sand, grüne Zweige zum Ausstreichen oder mitgeführte Getränke können zum Löschen eines Entstehungsbrandes ausreichen, wenn sie früh genug eingesetzt werden.
- Bringen Sie sich vor einem Waldbrand nach Möglichkeit immer entgegen der Windrichtung in Sicherheit. Winde und die Eigendynamik eines großen Feuers können dazu führen, dass das Feuer Geschwindigkeiten eines fahrenden Autos erreichen.
- Im gesamten Bundesgebiet gelten laut dem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes folgende Waldbrandwarnstufen:
Stufe 1: Es besteht sehr geringe Waldbrandgefahr
Stufe 2: Es besteht geringe Waldbrandgefahr
Stufe 3: Es besteht mittlere Waldbrandgefahr
Stufe 4: Es besteht hohe Waldbrandgefahr
Stufe 5: Es besteht sehr hohe Waldbrandgefahr
Die Waldbrandgefahrenstufen in Brandenburg werden jedes Jahr in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober veröffentlicht und immer für einen gesamten Landkreis festgelegt.
Durch Waldbrandgefahrenstufen wird auf einer Skala von 1 bis 5 die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Die Waldbrandgefahr ist vor allem von der Witterung und der Vegetation abhängig. Der Deutsche Wetterdienst errechnet anhand dieser Werte den sogenannten Waldbrandgefahren-index (WBI) und leitet daraus wiederum die Waldbrandgefahrenstufen ab.
Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher. Die Waldbrandgefahrenstufen stellen lediglich die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar und sollen so die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren.
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist es in Brandenburg ganzjährig verboten, im Wald selbst sowie in einem Radius von weniger als 50 Metern vom Waldrand entfernt zu rauchen oder ein Feuer anzuzünden. Das Betreten des Waldes ist grundsätzlich jedermann gestattet, unabhängig von der jeweiligen Waldbrandgefahrenstufe. Von diesem Grundsatz kann in Ausnahmefällen jedoch abgewichen werden. So kann die die untere Forstbehörde ab Waldbrandgefahrenstufe 4 den Wald für das Betreten sperren, wenn dies zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher notwendig ist. Im Falle einer Sperrung wird der Wald an den Zugängen durch Schilder gekennzeichnet. Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und zur Jagdausübung.