Katastrophenschutz

Katastrophenschutz  

Der Bevölkerungsschutz ist die Summe aller nicht-polizeilichen und nicht-militärischen Maßnahmen, welche erforderlich sind, um die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen, in Notlagen und im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie zur Verhinderung, Begrenzung und Bewältigung von Schadensereignissen beizutragen. Unter den Oberbegriff Bevölkerungsschutz fallen auch die Begriffe Zivilschutz sowie Katastrophenschutz. 


Für den Zivilschutz ist in Deutschland der Bund zuständig. Unter dem Begriff Zivilschutz ist der Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu verstehen. Die Länder hingegen sind im Rahmen des Katastrophenschutzes für den Schutz vor Katastrophen und Unglücken in Friedenszeiten verantwortlich.

In Brandenburg ist das Land als oberste Katastrophenschutzbehörde die oberste Sonderaufsichtsbehörde. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden durch die kreisfreien Städte und Landkreise als untere Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen.