Was ist eine Katastrophe, was ein Großschadensereignis?
Eine Katastrophe liegt vor, wenn insbesondere durch die Folgen von Naturereignissen oder durch Menschen / Technik verursachte Ereignisse ein solcher Gefahrenzustand hervorgerufen wird, dass:
- Beeinträchtigung oder unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen (Anzahl nur noch schätzbar), erhebliche Sachwerte (ungewöhnlich hoch), lebensnotwendige Unterkünfte oder die Versorgung der Bevölkerung bedeutet und
- gleichzeitig erhebliche Störungen oder unmittelbare Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verursacht werden und
- durch Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes und trotz Nachbarschaftshilfe diese Folgen nicht in angemessener Zeit beseitigt werden können und den Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Führung erfordern.
Zur Abwehr und Bekämpfung der Katastrophe ist der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde erforderlich.
Ein Großschadensereignis liegt vor, wenn durch ein Ereignis:
- unmittelbare Gefährdung von Leben oder Gesundheit einer großen Masse von Menschen (Anzahl zahlenmäßig noch erfassbar) bedeutet und/oder
- erhebliche Sachwerte (~ 1 Mio. €; bei beispielsweise Kulturgut auch deutlich darunter) gefährdet sind und
- Kräfte und Mittel des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichend sind und deshalb überörtliche Einsatzmittel erforderlich sind und
- überörtliche oder zentrale Führung erforderlich ist.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines Großschadensereignisses trifft die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde. Für Neuenhagen ist das der Landkreis Märkisch-Oderland.