Amtliche Beglaubigungen
Allgemeine Informationen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Beglaubigt werden:
- Kopien von Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen, Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen in deutscher Sprache
- Kopien von deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
- Unterschriften zur Vorlage bei Behörden.
NICHT beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (hier reicht meistens eine einfache Bestätigung aus)
- ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
- fremdsprachige Schriftstücke bzw. deren Übersetzung.
Hinweise
Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Eine einfache gebührenfreie Bestätigung ist jedoch möglich.
Bitte bringen Sie keine Kopien mit. Die Kopien der zu beglaubigenden Schriftstücke werden von uns vor Ort angefertigt.
Benötigte Unterlagen
Originale der Schriftstücke
Bearbeitungsfristen
Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 15 Minuten ausgegangen werden. Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden auch Termine zur Abholung vereinbart.