Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Auskunft über natürliche Personen
Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Antragsberechtigt ist auch der gesetzliche Vertreter. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Auskunft über Firmen
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch über juristische Personen (GmbH, AG, UG, Genossenschaften) oder Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG) beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma (Geschäftsführer oder Prokurist).
Benötigte Unterlagen:
- bei Auskünften über eine natürliche Person
Personalausweis oder Pass
Angabe über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Anschrift und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
persönliche Vorsprache ist erforderlich
- bei Auskünften über Firmen
Personalausweis oder Pass
Auszug aus dem Handelsregister
Angabe über Verwendungszweck der Auskunft
Bearbeitungszeit
Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet.
Die Bearbeitungszeit beträgt 1-2 Wochen
Online-Auskunft:
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch online beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät (bitte lesen Sie hierzu folgenden Info-Flyer zur Online-Auskunft).