Personalausweis_im_Scheckkartenformat_Bild_7.jpg

Auskunftssperre

Auskunftssperre in Melderegister eintragen

Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister.

Macht ein Bürger das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft, wonach ihm oder einem Familienangehörigen aus der Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können, ist die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister möglich.

Der Antrag (im rechten Kasten) muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post oder per Fax an folgende Adresse gesandt werden:

Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

- Bürgerservice -
Am Rathaus 1
15366 Neuenhagen

Fax: (03342) 245-446

Hinweise:

  • Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert.
  • Die Auskunftssperre gilt für zwei Jahre und muss dann erneut beantragt werden, wenn die Tatsachen, die zur Eintragung führten, noch gegeben sind.

Voraussetzungen:

  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Neuenhagen bei Berlin gemeldet sein.
  • Der Antrag muss konkret begründet sein.