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Befreiung von der Ausweispflicht

Befreiung von der Ausweispflicht

Die Meldebehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien, die voraussichtlich dauerhaft pflegebedürftig sind oder sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht mehr allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Erforderliche Unterlagen:

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst kurz vor Ablauf des Personalausweises bzw. Reisepasses beantragt werden.
  • Eine Auslandsreise kann mit dieser Bescheinigung nicht durchgeführt werden.
  • Sollten noch Bankvollmachten erteilt werden müssen oder notarielle Rechtsgeschäfte (z. B. Testament oder Grundstücksangelegenheiten) zu klären sein, ist die Neubeantragung eines Personalausweises zu empfehlen.

Antragstellung:

durch den Betroffenen selbst, meistens aber durch den Betreuer/In oder eine vertretungsberechtigte Person