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Personalausweis

Beantragen eines Personalausweises

Für wen wird das Dokument ausgestellt?

Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.

Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Wie lange ist das Dokument gültig?

  • 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
  • 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

Allgemeiner Hinweis:

Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen.

Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html

Notwendige Unterlagen:

  • Alter Personalausweis oder Kinderreisepass / Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Reisepass
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil) bei nur einem Sorgeberechtigten.
  • Lichtbild

Anforderungen an das Lichtbild:

Frontalaufnahme nach internationalen Standards, biometrietauglich.

Hinweise dazu siehe: http://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service