Beantragen eines Personalausweises
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren.
Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne eID-Funktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Wie lange ist das Dokument gültig?
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Allgemeiner Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen.
Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter: http://www.personalausweisportal.de/DE/Home/home_node.html
Notwendige Unterlagen:
- Alter Personalausweis oder Kinderreisepass / Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Reisepass
- bei Kindern unter 16 Jahren: Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil) bei nur einem Sorgeberechtigten.
- Lichtbild
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalen Standards, biometrietauglich.
Hinweise dazu siehe: http://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service