Beantragen eines Reisepasses
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Pass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
Kinder können nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Gültigkeit des Dokuments:
- 10 Jahre Gültigkeit für Pässe, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden
- 6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Allgemeiner Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt einer Reise immer über die aktuellen Einreisebestimmungen. Diese erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften und beim Auswärtigen Amt. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Notwendige Unterlagen:
- alter Reisepass oder Kinderreisepass / Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis oder Geburtsurkunde (nur bei Kindern)
- bei Kindern bzw. Jugendlichen unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis (Negativbescheinigung vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil) bei nur einem Sorgeberechtigten
- Lichtbild
Anforderungen an das Lichtbild:
Frontalaufnahme nach internationalen Standards, biometrietauglich.
Hinweise dazu siehe: http://www.bundesdruckerei.de/de/1345-service.