Amtliche Beglaubigungen
Amtliche Beglaubigungen von Kopien/Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.
Beglaubigt werden:
- Kopien von Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen, Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen in deutscher Sprache
- Kopien von deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland
- Unterschriften zur Vorlage bei Behörden.
NICHT beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (hier reicht meistens eine einfache Bestätigung aus)
- ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind
- fremdsprachige Schriftstücke bzw. deren Übersetzung.
Hinweise:
Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Eheurkunden) dürfen nicht amtlich beglaubigt werden. Eine einfache gebührenfreie Bestätigung ist jedoch möglich.